Räumung eines Kirchenasyls in Ahaus gestoppt

Pressemeldung des Ökumenischen Netzwerks Asyl in der Kirche in NRW e.V. und des Instituts für Theologie und Politik, 17.05.2018

Münster/Ahaus. Die vom Kreis Borken (NRW) geplante Räumung eines Kirchenasyls in Ahaus konnte am Morgen des 17.05.2018 um 02:30 Uhr gestoppt werden. Die Ausländerbehörde hatte keine 48 Stunden zuvor angekündigt, einen 19-jährigen Mann aus Nigeria entsprechend der Dublin-III-Verordnung nach Italien zu überstellen. Die Mitarbeiter des Ordnungsamts der Kreisverwaltung Borken zogen jedoch unverrichteter Dinge wieder ab, nachdem Pastorin Marisol Ogando deutlich gemacht hatte, dass der junge Mann sich in ihrer Gemeinde im Kirchenasyl befinde und man die Behörden um den Respekt vor diesem Schutzraum bitte. Der 19-jährige, der unter einem sehr großen psychischem Druck stand, war daraufhin entsprechend erleichtert.

Wegen schwerwiegender Härtefallgründe, die eindeutig gegen die Überstellung sprechen, gewährt die freikirchliche Gemeinde dem jungen Mann seit dem 2. Mai 2018 Kirchenasyl. Dies war entsprechend der Ausländerbehörde schriftlich mitgeteilt worden. Gemäß einer 2015 zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geschlossenen Übereinkunft wurde am 14. Mai 2018 ein Dossier beim BAMF eingereicht und um wohlwollende Prüfung des Selbsteintrittsrechts gebeten. Eine Entscheidung des BAMF über das Dossier liegt noch nicht vor.

Benedikt Kern vom Ökumenischen Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW ist empört: „Hier wurde unter Missachtung des Abkommens zwischen Bundesamt und Kirchen und eines Erlasses des NRW-Innenministeriums zum Kirchenasyl bewusst provoziert und Menschen in Angst und Schrecken versetzt, nur um Härte zu demonstrieren. Wir haben den Mitarbeitern des Kreises Borken heute Nacht gegenüber deutlich gemacht, dass eine solche Drohgebärde ein politischer Skandal mit größerem Ausmaß und ein nicht hinnehmbarer Angriff auf die solidarische Gastfreundschaft von Kirchengemeinden ist.

Das Ökumenische Netzwerk berät NRW-weit Kirchengemeinden in Fragen des Kirchenasyls. Eine letzte Räumung im August 2016 im Kapuzinerkloster in Münster hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Ein Grundsatzurteil des Oberlandesgerichtes in München vom 3. Mai 2018 hatte noch einmal die Legitimität der Praxis des Kirchenasyls unterstrichen.