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Die Asylrechtsverschärfungen – wie zuletzt das im Januar 2024 eingeführte Rückführungsverbesserungsgesetz – und die steigende Zahl von Abschiebungen haben dazu geführt, dass es auch mehr Anfragen an uns zur Unterstützung von Kirchenasyl gibt.

Das erfordert ein entschiedenes Vorgehen von Kirchengemeinden, um einen Schutzraum außerhalb des verwaltenden Zugriffes zu eröffnen. Bei uns bekommen Sie bei Interesse entsprechendes Infomaterial zu dieser Form des zivilen Ungehorsams.

Um unsere Arbeit zur Unterstützung von Kirchenasyl machen zu können, sind wir auf Spenden angewiesen. Wir freuen uns über jede Förderung:

Bankverbindung:
Institut für Theologie und Politik
IBAN: DE71400602650015108700
BIC: GENODEM1DKM

Verwendungszweck: Netzwerk Kirchenasyl

Spenden an uns sind steuerlich absetzbar. Bitte geben Sie uns Ihre Anschrift bei der Überweisung an, dann schicken wir Ihnen eine Spendenquittung im Folgejahr zu.

Bundesweit und auch in Münster am 21. März Flagge zeigen für die Rechte von Geflüchteten in der Corona-Krise

SOLIDARITÄT MIT SCHUTZSUCHENDEN IN GRIECHENLAND UND AN DER EU-AUßENGRENZE 
Aktion an den Fenstern und Balkonen in der Stadt Münster.

Bundesweit gibt es den Aufruf, am morgigen Samstag, 21. März 2020, dem Internationalen Tag gegen Rassismus, Transparente und Spruchbänder zu Hause an Fenster, Balkone und vor Hausfassaden zu hängen.

Damit soll auf die katastrophale Lage in den Flüchtlingslagern an der EU-Außengrenze, im Inland und in den(Abschiebe-)Gefängnissen während der Corona-Krise aufmerksam gemacht werden.

Solidarität mit allen Menschen, besonders den in hohem Maße vom Virus Gefährdeten, ist in einer Krisenzeit wie dieser notwendiger denn je. Dies betrifft alle BewohnerInnen der Stadt Münster und darüber hinaus, jedoch auch Menschen auf der Flucht an den europäischen Außengrenzen und in Deutschland.

Diejenigen, die in den überfüllten griechischen Lagern auf Lesbos und Samos festgehalten werden, haben keinen Zugang zu einer medizinischen Grundversorgung und damit auch keine Chance sich gegen die um sich greifende Corona-Pandemie zu schützen.

"Der Schutz vor Infektionen muss allen gelten, vor allem aber jenen, die besonders schutzbedürftig sind, wie Geflüchtete. Deswegen müssen Sammellager evakuiert und Abschiebungen ab sofort eingestellt werden", so Dr. Julia Lis vom Netzwerk Kirchenasyl Münster.

Fotos von der Aktion können in Münster an folgende Emailadresse des Bündnisses gegen Abschiebungen geschickt werden, um sie im Internet zu veröffentlichen: gegenabschiebungenms@riseup.net

Am 19. März hatten einige bundesweite NGOs einen entsprechenden Offenen Brief an die Bundesregierung verfasst, der in Münster auch von der GGUA Flüchtlingshilfe und dem Institut für Theologie und Politik mitverfasst worden ist:
https://www.itpol.de/coronavirus-zwingt-zum-handeln-zum-schutz-von-gefluechteten/

Offener Brief – Menschenrechtsverletzungen in der Notunterkunft Oxford-Kaserne Münster?

An: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW, Bezirksregierung Münster, Stadt Münster, Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., PMC Sicherheitsdienste & Eventservice e.K.

Münster, den 02.12.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

MitarbeiterInnen, die 2016 in der ehemaligen Notunterkunft für Geflüchtete in Münster, der Oxford-Kaserne, tätig waren, berichteten von folgenden Vorfällen: Dort sollen Geflüchtete, die gegen die Hausordnung verstießen, unbequem waren oder Forderungen stellten in einem eigenen„Störzimmer“ isoliert worden sein, ein Mitarbeiter des Wachdienstes wurde vor der Tür positioniert. Über den Blog „Die Wiedertäufer“ sind diese Vorwürfe am 27.11.2019 nun an die Öffentlichkeit gelangt. Sollten sich diese Vorwürfe bewahrheiten, würde es sich hier um Menschenrechts­verletzungen, die möglicherweise den Straftatbestand der Freiheitsberaubung erfüllen, handeln.

Deshalb haben wir heute eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Münster gestellt, damit diese die Vorfälle von 2016 untersucht.

Gleichzeitig fordern wir von allen zuständigen Behörden eine lückenlose Aufklärung der Vorfälle. Folgende Punkte sind aus unserer Sicht dringend zu klären: Gab es ein sog. Störer- oder Isolations­zimmer? Wie wurde mit Verstößen gegen die Hausordnung umgegangen? Welche Rolle spielte dabei der Sicherheitsdienst? Gibt es damalige BewohnerInnen der Unterkunft, die diese Vorfälle dementieren?

Welches sozialpädagogische Konzept des Umgangs mit Störungen und der Deeskalation lag der Einrichtung zugrunde? Wie häufig waren Beamte der Stadt Münster in der Notunterkunft in der Oxford-Kaserne im Jahr 2016 anwesend und geschah dies auch unangekündigt? Gab es mit den Johannitern als den Betreibern der Unterkunft Absprachen über die Einrichtung eines separaten Zimmers für sog. Störer sowie dessen Nutzung? Wie häufig haben die Johanniter außergewöhnliche Ereignisse, die im Verhaltender Geflüchteten begründet waren, an die Stadt gemeldet?

Diese Fragen gilt es notwendigerweise zu klären, um diejenigen in Verantwortung zunehmen, die ggf. in diese Vorfälle involviert waren, bzw. diese geduldet haben, aber auch um herauszufinden, welche Ursachen dazu geführt haben.

Diese hier öffentlich gewordenen Vorwürfe erinnern an das sog. Problemzimmer in der Flüchtlings­unterkunft Burbach. Dort war es zu noch viel massiveren Vorfällen von Misshandlungen und Ge­walt gekommen,als dies bislang aus Münster bekannt wurde. Wir sehen hierfür strukturelle Ursachen, die in der Unterbringung in Sammelunterkünften liegen: Wo oftmals traumatisierte Menschen aus unterschiedlichen Kontexten auf engstem Raum zusammenleben, kommt es notwen­digerweise zu Spannungen. Hierauf kann nur mit dezentraler Unterbringung reagiert werden, in denen Menschen über ihre Privatsphäre selbstständig verfügen können.

Wir fordern alle Beteiligten und Verantwortlichen auf, zur Aufklärung beizutragen und die Er­gebnisse öffentlich zu machen. Denn nur so kann eine menschenwürdige Willkommenskultur eingelöst werden.

Dr.Julia Lis (Netzwerk Kirchenasyl Münster), Felix Röskenbleck (Netzwerk Kirchenasyl Münster), Benedikt Kern (Ökumenisches Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW), Dr. Michael Ramminger (Mitglied des Runden Tisches für humanitäres Bleiberecht, Münster), Franz-Thomas Sonka (Mitglied des Runden Tisches für humanitäres Bleiberecht, Münster)

Wer Ärger machte, kam ins Störerzimmer: Schwere Vorwürfe gegen Betreuer von Notunterkunft für Geflüchtete

Artikel von Nils Dietrich, 27.11.2019 https://wiedertaeufer.ms/wer-aerger-machte-kam-ins-stoererzimmer/



Gewaltsamer Abschiebeversuch aus der ZUE Münster

Stellungnahme des Netzwerks Kirchenasyl Münster gegenüber der zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld aus Anlass ihrer fehlerhaften Darstellung der Ereignisse vom 2.7.2019.

Am 10.07.2019 haben wir einen Offenen Brief veröffentlicht, der bundesweit zur Kenntnis genommen wurde.

 Auf unseren Offenen Brief hat die ZAB Coesfeld mit Fehlinformationen reagiert. Deswegen möchten wir an dieser Stelle noch einmal öffentlich uns zu Wort melden. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf die Kritik vom13.07.2019seitens des Stadtverbandes Münster des Deutschen Gewerkschaftsbundes(DGB) an Ihrem Vorgehen hinweisen (DGB Münster verurteilt die Abschiebepraxis der ZAB Coesfeld: https://muensterland.dgb.de/presse/++co++979a174e-a613-11e9-8728-52540088cada).

Vorab: Wenn am Ende eines Abschiebungsversuchs ein körperlich und psychisch verletztes Kind steht, hat offensichtlich eine Grenzüberschreitung stattgefunden Dieses Behördenhandeln kann unsere Gesellschaft nicht hinnehmen.Das Wohl der Kinder hat auch in Extremsituationen wie bei Abschiebungsversuchen immer im Mittelpunkt zu stehen. Dass ein Kind,aufgrund der psychischen Belastung der Eltern ausgelöst durch Behördenvorgehen, das Gefühl hat, die Familie vor einem gewaltsamen Öffnen der Tür bewahren zu müssen und dabei körperlich und psychisch verletzt wird, darf nicht das Ergebnis von Behördenhandeln sein. Das versucht worden ist, die Tür gewaltsam zu öffnen, ist der Tatsache zu entnehmen, dass diese nach dem Abschiebeversuch nicht mehr funktionsfähig war. Die UN-Kinderrechtskonvention ist bezüglich des Kindeswohls eindeutig, in Art. 3 heißt es: (1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten,Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Diese vorrangige Berücksichtigung muss immer gelten.

Das Wohl des Kindes– hier eines 12jährigen Mädchens – ist am 2.7.völlig außer Acht gelassen worden. Die Stellungnahme des Kreises Coesfeld zeigt auch über eine Woche später, dass die Betrachtung des Kindeswohl hinter dem unbedingten Willen, die Abschiebung durchzusetzen,zurückstehen musste. Das darf rechtlich nicht sein, das darf aber in erster Linie menschlich nicht sein. Wir dürfen das nicht hinnehmen!Neben dem Mädchen haben viele andere Menschen aus diesem – aber auch vielen anderen – Abschiebungsversuchen psychische Verletzungen davongetragen. Direkt betroffen ist natürlich die Mutter des Mädchens, die akut in die geschlossene psychiatrische Klinik eingeliefert werden musste, mittelbar betroffen sind jedoch auch viele weitere BewohnerInnen der ZUE Münster, die z. T. als Augen-und Ohrenzeugen den massiven Einsatz miterlebt haben. Regelmäßig müssen BewohnerInnen, die schutzsuchend nach Deutschland gekommen sind, nach nächtlichen Einsätzen der ZAB Coesfeld und der Polizei Münster, stationär aufgenommen werden, da bestehende psychische Erkrankungen akut wieder aufbrechen. Etwa 40 % der Geflüchteten leiden – verschiedenen Studien zufolge – an Traumafolgestörungen. Gerade für diese Gruppe ist die ständige Angst vor nächtlichen Einsätzen ein permanenter Stressfaktor der in vielen Fällen zu Destabilisierung, Chronifizierung und, wie ausgeführt, zur Dekompensation, oft in Verbindung mit akuter Suizidalität führt. Diese Gefährdung einer sehr großen Zahl von schutzsuchenden Menschen muss unbedingt verhindert werden. Die Antwort des Kreises Coesfeld auf diese Gefahrensituation ist jedoch eine andere. Bei dem eskalierten Abschiebungsversuch am 2.7.2019 wurde Unterstützung durch die Feuerwehr angefordert, diese hat unter dem Fenster der Frau ein Sprungtuch aufgespannt. Es war demnach offensichtlich, dass die suizidale Frau sich in akuter Lebensgefahr befand. Ein Sprungtuch auszubreiten, mag im Ergebnis geeignet sein, das Leben der Frau zu retten, humanitärer Umgang mit schutzsuchenden Menschen würde aber bedeuteten, eine Maßnahme abzubrechen, bevor eine Person psychisch oder physisch zu Schaden kommt und eine Verletzung von Menschenrechten und Kindeswohl nicht derart billigend in Kauf zunehmen. Wir fordern daher das sofortige Ende dieser inhumanen Abschiebepraxis der ZAB Coesfeld.

Münster, den 15. Juli 2019



«Denn die Verhältnisse lassen uns keine andere Wahl»

Rede anlässlich der Preisverleihung des Papst Johannes XXIII.-Preises an das Netzwerk Kirchenasyl Münster am 15. Juni 2019 von Benedikt Kern

Papst Johannes XXIII. hat 1962 das Zweite Vatikanische Konzil eröffnet unter dem Motto des Aggiornamento – was soviel heißt wie Aktualisierung oder auf den Stand bringen. Und damit verbunden war für ihn, dass er die Fenster der Kirche weit aufreißen wollte, um frische Luft reinzulassen, die alles aufwirbelt, vielleicht mit Zug auch Türen zuzuschlagen, Mief rauszulassen…

Frische Luft lassen die vielen Kirchengemeinden und Klöster hinein, wenn sie sich durchwirbeln lassen von der jeweiligen Situation von Menschen, denen eine Abschiebung droht und die vor inhumanen Härten geschützt werden müssen. So manch einer Gemeinde ist schon der Mief ihres Immer-Weiter-So durch ein Kirchenasyl aus dem offenen Fenster rausgezogen.

Seit fast fünf Jahren hat unser Netzwerk Kirchenasyl Münster zahlreiche von Abschiebung gefährdete Menschen beraten, viele von ihnen in ein Kirchenasyl vermittelt, sie in dieser Zeit praktisch und rechtlich unterstützt und nach Folgeperspektiven gesucht. Wir haben Presbyterien, Kirchenvorstände, Pfarreiräte, Hauptamtliche, Flüchtlingsberatungsstellen, AnwältInnen und UnterstützerInnenkreise ermutigt, beraten, motiviert, herausgefordert, machmal konfrontiert – vielleicht an einigen Stellen sogar auch politisiert. Wir sind gerade bei hoch akuten und dramatischen Fällen immer wieder bis an die Kapazitätsgrenzen unserer eigenen Kräfte gegangen im Wettlauf gegen die Zeit, gegen die Behörden, gegen die Verzweiflung der Betroffenen.

Immer wieder haben wir uns die Frage gestellt, ob unsere Kirchenasyle nicht ein Tropfen auf den heißen Stein sind? Und trotzdem machen wir weiter. Denn die Verhältnisse lassen uns keine andere Wahl.

Zwar kommt kaum noch jemand durch die Außengrenzen nach Europa, die Abschiebungen nehmen in Deutschland trotzdem zu. Die massiven Grundrechtskürzungen im Asylrecht seit spätestens 2015 haben den rechtlichen Rahmen geliefert, damit das – ironischerweise «Integriertes Rückkehrmanagement» – genannte Abschiebesystem reibungsloser funktioniert als vorher.

Im Jahr 2018 gab es bundesweit 23.600 Abschiebungen, davon 9200 Dublin-Überstellungen. Allein über den Flughafen Düsseldorf fast 5000 Luftwegabschiebungen. 2800 Menschen wurden nach Italien überstellt,753 nach Frankreich und 690 nach Polen. In Ländern wie Bulgarien, Rumänien, Italien und Kroatien erwartet sie Obdachlosigkeit, mangelnde Gesundheitsversorgung, unzureichender Zugang zu Bildung und Arbeit. Wie kann es sein, dass in Rumänien Geflüchtete gezwungen sind im Winter in der Kanalisation zu schlafen, dass es zu systematischen Inhaftierungen in Bulgarien und Polen kommt und 80% aller geflüchteter Frauen in Italien in der Prostitution landen?

Unerträglich ist es dann, wenn Behörden diese Abschiebungen mit umso größerem Eifer planen und durchführen. Durch Akteneinsicht in behördeninterne Vorgänge des Falles eines Mannes, der nach Algerien abgeschoben werden sollte und kurz nach seiner Festnahme mit Handschellen gefesselt vom Parkdeck der Ausländerbehörde Schwelm gesprungen ist und sich dabei lebensbedrohlich verletzte, konnten wir uns erst jüngst ein Bild davon machen, mit welch autoritärem Zynismus die Behörden hier vorgehen.

Deswegen ist die Praxis des Kirchenasyls heute so notwendig – und wird immer notwendiger. Weil sie in vielen Fällen die letzte Chance für eine humane Perspektive bietet. Je schwieriger die Ausgangslage ist, desto wichtiger ist auch der Kampf um das Kirchenasyl.

Es ist überhaupt nicht verwunderlich, dass von Behördenseite das Kirchenasyl zunehmend angegriffen wird. Gemeinden werden unter Druck gesetzt durch Räumungsankündigungen, wie Anfang 2019 in der ev.Kirchengemeinde in Solingen. Bürokratische Auflagen erschweren Gemeinden zunehmend die Kirchenasylpraxis und schrecken immer mehr Gemeindegremien und Hauptamtliche ab. Kriminalisierungsversuche in Bayern und Rheinland-Pfalz sowie Hausdurchsuchungen in Pfarrräumen im Hunsrück sorgen für weitere Abschreckung.

Einer der Gründe für diese Entwicklung der Angriffe auf das Kirchenasyl ist aus unserer Sicht, neben der allgemein sich zuspitzenden asylpolitischen Situation und der schleichenden Normalisierung rechter und extrem-rechter Positionen im öffentlichen Diskurs, die Vereinbarung zum Kirchenasyl zwischen den beiden großen Kirchen und dem BAMF von Februar 2015. Nach der vernichtenden Kritik am Kirchenasyl durch Innenminister de Maizière und der Androhung, die Dublin-Überstellungsfrist im Kirchenasyl auf 18 Monate zu verlängern, wurden die Kirchenleitungen nervös und haben sich dazu hinreißen lassen, dem Kirchenasyl einen bürokratischen Rahmen zu verpassen. Sie ließen sich darauf ein zu beteuern, das Kirchenasyl sei in keiner Weise eine prinzipielle Kritik am menschenverachtenden Dublin-System, das Europa zu einem Verschiebebahnhof macht. Sondern es gehe nur um besonders schlimme Einzelfälle, die natürlich völlig singulär seien und keine systemischen Gründe hätten (dies zum Stichwort 14.000 obdachlose Geflüchtete in Italien, Masseninhaftierung in Bulgarien oder konsequente Kettenabschiebungen über Schweden und Dänemark nach Afghanistan, den Irak und nach Somalia). Um diese absoluten Einzelfälle nachzuweisen ließen sich die Kirchen darauf ein, in jedem Fall ein Dossier zu erstellen, indem das BAMF um Gnade gebeten wird. Überspitzt gesagt: Das Kirchenasyl soll als Mittel zum Qualitätsmanagement des BAMF einzelne Verfahrensfehler ausbügeln. Wenig verwunderlich ist: seit Anfang 2019 werden gerade mal 1,4% aller Dossiers positiv beschieden,das heißt in dieser verschwinden geringen Anzahl gibt es Gnadenerweise des Bundesamtes. Ja, so gesehen gibt es für das BAMF nur absolute Einzelfälle, in denen ein Kirchenasyl legitim sein könne.

Hinzukommt, dass die Innenministerkonferenz, vorne weg der Innenminister des unter grüner Regierungsbeteiligung regierten Schleswig-Holstein, vor einem Jahr entschieden hat, dass in allen Kirchenasylfällen, in denen diese Dossiers abgelehnt werden, also 98,6%, genau das passiert, womit man den Kirchen 2015 noch drohen konnte: Die Frist die es mit dem Kirchenasyl zu überbrücken gilt verlängert sich nun von sechs auf18 Monate. Auch wenn wir im Moment in 70% dieser Fälle erfolgreich gegen die Verlängerung der Überstellungsfristen auf 18 Monate klagen und somit Recht bekommen gegenüber dem BAMF, hat dieses Damoklesschwert verlängerter Kirchenasyle eine abschreckende Wirkung auf Gemeinden.

Dieser geschickte Winkelzug der staatlichen Stellen war sogar so gut vorbereitet, dass die Kirchen ihn ohne jeden Protestschrei hingenommen haben – die von uns im Juni letzten Jahres lancierte Erklärung gegen die Verschärfungspolitik gegen das Kirchenasyl wurde von den Kirchenleitungen nicht unterstützt, wir bekamen vielmehr Gegenwind aus den Bistümern und Landeskirchen. Die Vereinbarungen zwischen Kirchen und BAMF wurden somit einseitig quasi aufgekündigt. Der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche bei der Bunndesregierunghat uns gegenüber im vergangenen Herbst diese mutlose Haltung der Kirchen ohne mit der Wimper zu zucken verteidigt. Auf Seiten der katholischen Kirchenleitung sieht es nicht anders aus. Die Deutsche Bischofskonferenz hat im Januar 2019 eine Überarbeitung ihrer Handreichung zum Kirchenasyl veröffentlicht und darin Kriterien für Kirchenasylfälle fomuliert, die beinahe die dies BAMF noch übertreffen: Bei allem Respekt der Bischöfe gegenüber den Kirchenasyl gewährenden Gemeinden, werden sie nicht müde zu betonen, dass es nur in äußerst schwerwiegenden und seltenen Fällen zu Kirchenasyl kommen kann. Und dann auch nur, wenn die Betroffenen den Kirchengemeinden bereits gut bekannt sind. Völlig illusorisch in Dublin-Fällen, wo es manchmal nach nur wenigen Wochen nach der Einreise und der Zwangskasernierung in zentralen Lagern (ohne wirklichen Außenkontakt) zur Abschiebung in einen Dublin-Zielstaat kommt.

Die Gefahr der Einhegung und Regelung und damit auch Bürokratisierung des Kirchenasyls liegt aus unserer Sicht auf der Hand. Und die Entwicklungen der letzten Zeit haben unseren Befürchtungen leider Recht gegeben. Die Kirchenleitungen lassen sich vom BAMF dazu nötigen, den Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften restriktive Regeln aufzudrücken. Es ist für uns immer wieder eine Herausforderung, nicht nur gegen die Behörden, sondern auch gegen die Kirchenasyl-Vermeidungsstrategie der Kirchenverwaltungen anzukämpfen. Die Leidtragenden sind einmal mehr die Menschen, die dringend ein Kirchenasyl suchen und nur in seltenen Fällen einen Platz finden können. Gerademal 1/5 aller dringlichen Anfragen,können von uns in NRW in ein Kirchenasyl vermittelt werden. Aktuell haben wir ca. 120 Menschen auf der Warteliste, die jederzeit ins Ungewisse abgeschoben werden können.

Die Zahl der Menschen im Kirchenasyl ist bundesweit seit Januar 2018 mit 855Personen auf 671 Personen aktuell zurückgegangen. In NRW haben wir derzeit die meisten Kirchenasyle mit 205 Menschen, davon 6 derzeit im Stadtgebiet Münster.

 Wenn die Luft für das Kirchenasyl dünner wird, erscheint es uns um so stärker geboten, dass wir uns gegen die Einhegungs- und Kontrollversuche durch die staatlichen Stellen organisieren. Dass wir uns nicht vereinzeln lassen. Dass wir Netzwerke gründen. Dass wir Kirchengemeinden anstiften und ermutigend begleiten. Dass wir Konflikte mit den staatlichen Stellen und ihren Gesetzen eingehen.Dass wir dem Unrecht etwas entgegensetzen.

Dass wir also deutlich machen: Das Kirchenasyl war von seiner Gründungsgeschichte vor 35 Jahren her immer eine Praxis des Zivilen Ungehorsams. Kirchenasyl kann kein quasi-rechtliches Verfahren sein, sondern es steht in Opposition zu entmenschlichenden Abschiebegesetzen und bezieht seine Stärke gerade aus der Dispensierung der herrschenden Gesetze, die Menschen fundamentaler Grundrechte berauben. In einem Land, in dem Menschen ins Elend und die Perspektivlosigkeit mit legalen Mitteln abgeschoben werden, ist es legitim, diese legalen Mittel infrage zu stellen, sie auszuhebeln und ihnen Solidarität entgegenzustellen.

Mir persönlich ist gerade eine theologisch und menschenrechtlich fundierte Begründung dieser ungehorsamen Praxis wichtig und ich stelle immer wieder fest,dass eine theologische Reflexion und Selbstvergewisserung in diesen Fragen für Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften wesentlich tragfähiger und ermächtigender ist, als allein juristische Abwägungen und Winkelzüge.

Ich bin der Überzeugung, dass je mehr Kirchenasyl gewährende Gemeinden ihre Praxis als eine prophetische Praxis verstehen – die entlarvt, anklagt und Solidarität praktisch werden lässt – sie um so überzeugter in Konfliktsituationen auftreten können.

Wenn wir wissen was wir tun, dann können wir auch für die Rechte Geflüchteter einstehen. Wenn wir wissen auf was es ankommt, können Staatsanwaltschaften gegen uns ermitteln. Wenn wir wissen, dass es um Menschenleben geht, lassen wir uns von Rückschlägen nicht entmutigen.

Dass heute einige aus ehemaligen Kirchenasylen hier anwesend sind, ist die größte Ermutigung dafür, dass wir nicht locker lassen dürfen. Dass wir an der Forderung für globale Bewegungsfreiheit und eine autonome Entscheidung über den eigenen Aufenthaltsort festhalten. Dass wir Menschenrechte erkämpfen, bis sie wirklich zu ihrer Geltung kommen. Dass wir in die Alternativlosigkeit des Immer-weiter-so nicht einstimmen und mit der gegenseitig erfahrenen Solidarität schon etwas davon erfahren können, wie wir Gesellschaft jenseits des zerstörerischen Kapitalismus ganz anders organisieren könnten.

Ich bedanke mich bei allen, die uns in den letzten Jahren unterstützt haben und bei all denen, mit deren Zuspruch und tatkräftiger Hilfe wir weitermachen werden und es uns nicht verbieten lassen werden so lange es verdammtnochmal notwendig ist, Menschen zu schützen und kompromisslos für ein gutes Leben für alle zu kämpfen.

Kirchenasylarbeit mit dem Papst Johannes XXIII.-Preis ausgezeichnet


Netzwerk freut sich über Solidarität von Pax Christi mit Kirchenasylen

Pressmitteilung des Netzwerk Kirchenasyl Münster vom 07.06.2019

Das Netzwerk Kirchenasyl Münster freut sich über die Verleihung des fünften Papst Johannes XXIII.-Preis 15.06.2019 von Pax Christi im Bistum Münster. Den Preis werden stellvertretend für die in der Kirchenasylarbeit Engagierten Maria Espelkott und Benedikt Kern entgegennehmen.

Das Netzwerk unterstützt und begleitet Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren. Aktuell sind es 6 Menschen, die in Münster im Kirchenasyl leben und weitere Menschen in der Region. Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei die Organisierung von UnterstützerInnen der Kirchchenasyle und die Öffentlichkeitsarbeit durch Informationsveranstaltungen, Presseberichte, Interviews und Podienteilnahme. Durch die Preisverleihung möchte Pax Christi seine Solidarität mit den Menschen zum Ausdruck bringen, die durch das Kirchenasyl vor Abschiebungen geschützt werden und nimmt damit eine eindeutige migrationspolitische Positionierung vor.

« Gerade jetzt, wo die Asylrechtsverschärfungen dazu führen, dass Abschiebungen immer effektiver durchgesetzt werden und die Spielräume immer enger werden, ist das Kirchenasyl wichtiger denn je, » so Benedikt Kern vom Netzwerk Kirchenasyl Münster. « Die Solidarität von Kirchengemeinden mit Geflüchteten denen inhumane Abschiebungen droht wird durch das Agieren staatlicher Stellen massiv erschwert. Die Gemeinden geraten zunehmend unter Druck. Deswegen freuen wir uns über die Verleihung des Preises und sehen darin eine Stärkung unserer Arbeit und eine Ermutigung für uns als Engagierte weiter entschlossen Menschenrechtspolitik zu machen, auch mit Mitteln des Zivilen Ungehorsams. » sagt Kern.

Netzwerk Kirchenasyl Münster bekommt den Papst Johannes XXIII.-Preis

Pax Christi im Bistum Münster verleiht am 15. Juni 2019 um 15:00 Uhr in der KSHG, Frauenstr. 3-6 in Münster, den Preis an Engagierte aus der Kirchenasylarbeit

Wir fühlen durch diesen Preis sehr ermutigt und bestärkt – gerade in diesen Zeiten, in denen die gnadenlosen Konsequenzen des «Rückkehrmanagements» immer deutlicher spürbar und die Spielräume zum Schutz von Geflüchteten immer enger werden angesichts von Asylrechtsverschärfungen und Grundrechtsaushöhlungen. Stellvertretend für das Netzwerk Kirchenasyl Münster werden Maria Espelkott und Benedikt Kern den Preis in Empfang nehmen.

Maria Espelkott lebt in Rosendahl, ist dort in der Kirchengemeinde engagiert und ist seit einigen Jahren in diesem Rahmen auch in der Flüchtlingshilfe aktiv. Ihr Engagement für die Geflüchteten, die sie unterstützt endet dabei nicht in dem Moment, wo eine Abschiebeankündigung kommt. Auch hier sucht sie gemeinsam mit ihren MitstreiterInnen nach Möglichkeiten, geplante Abschiebung zu verhindern und den Betroffenen ein Bleiberecht und damit eine dauerhafte Perspektive zu ermöglichen. So ist sie auch auf das Kirchenasyl gestoßen. Mittlerweile hat sie schon mehrere Kirchenasyle initiiert und die Betroffenen durch das Kirchenasyl hindurch begleitet und unterstützt sowie sich anschließend dafür eingesetzt, Bleibeperspektiven zu ermöglichen. Sie versteht es,mutig für die Kirchenasylpraxis einzutreten und dafür zu werben, so dass ihr eigenes Engagement auch andere ermutigen kann ebenfalls das Gefühl der eigenen Ohnmacht zu überwinden und aktiv zu werden. Als Preisträgerin steht sie dabei beispielhaft für viele andere, deren großer Einsatz und deren Unterstützung der Betroffenen im Alltag Kirchenasyle erst ermöglichen.

 Benedikt Kern ist katholischer Theologe und Mitarbeiter am Institut für Theologie und Politik in Münster. Dort arbeitet er mit im Netzwerk Asyl in der Kirche NRW e.V. und berät Gemeinden,Betroffene und UnterstützerInnen sowie Hauptamtliche aus der Flüchtlingshilfe, im Vorfeld und während der Kirchenasyle. Zudem gilt sein Interesse dem Aufbau und der Begleitung von ehrenamtlichen Netzwerken, in denen die Kirchenasylarbeit organisiert werden kam,indem sich Gemeinden, ehrenamtlich aktive und Hauptamtliche aus der Flüchtlingsarbeit vernetzen und sich gemeinsam gegen Abschiebungen und für Bleibeperspektiven einsetzen. Er gehört zu den GründerInnen des Netzwerk Kirchenasyl Münster, in dem er von Beginn an aktiv mitarbeitet. Politisch ist er auf der lokalen, regionalen und bundesweiten Ebene aktiv, um sich gegen die vom Staat in den letzten Jahren massiv vorangetriebenen Verschärfungen der Kirchenasylpraxis zu wenden und Protest dagegen in der Kirchenasylbewegung zu organisieren. Innerkirchlich geht es dabei auch darum zu werben, dass es auch den Mut braucht, den Widerspruch zur staatlichen Abschiebepraxis deutlich zu artikulieren und dass Kirchenleitungen in die Pflicht genommen werden müssen, Gemeinden hier klar positioniert zu unterstützen und Konflikte mit Behörden dabei nicht zu scheuen.Benedikt Kern bringt diese Position immer wieder auch öffentlich durch Vorträge, Podien teilnahmen und Presseinterviews zum Ausdruck.Er steht damit für viele AktivistInnen der Kirchenasylbewegung, die Brücken zwischen den engagierten Gemeinden und der antirassistischen sozialen Bewegung bauen und sich dafür einsetzen, eine Kirchenasylbewegung von unten aufzubauen, sie organisatorisch zu stärken und ihr in der Öffentlichkeit eine Stimme zu geben.

„Menschenrechtsschutz muss Grenzen überschreiten“ – BürgerInnenasyl bald auch in Münster?

Am 14.5.2019 hat Doro Köhler von der Bürger*innenasyl-Initiative Darmstadt bei einer Veranstaltung in der Stadtbücherei Münster über die Erfahrungen mit dem BürgerInnenasyl in Darmstadt berichtet und ermutigt eine solche Praxis des Zivilen Ungehorsams auch hier in Münster zu etablieren.

 „Wenn die Abschiebepraxis immer weiter die Grenzen des Menschenrechtsschutzes überschreitet, müssen auch wir im Zeichen des Menschrechtsschutzes Grenzen überschreiten,“ so die Referentin.„BürgerInnenasyl bedeutet auch den politischen Entwicklungen mit entschiedenem Ungehorsam und Widerstand entgegenzutreten“. Das BürgerInnenasyl ist eine neue Praxis des Menschenrechtsschutzes, die sich in mittlerweile 15 deutschen Städten wie Hamburg, Köln, Berlin,Darmstadt, Stuttgart oder Göttingen zu etablieren beginnt. Hier werden Menschen aufgenommen, um sie vor Abschiebung zu schützen,aber auch die aktuelle Abschiebepraxis zu skandalisieren. Die ca. 50Teilnehmenden der Veranstaltung, die meist aus unterschiedlichen Kontexten der Flüchtlingshilfe kamen und daher die Problematik des steigenden Abschiebedrucks aus ihrer eigenen ehren- oder hauptamtlichen Beratungs- und Unterstützungsarbeit kennen, zeigten sich an dem Modell des BürgerInnenasyls sehr interessiert.Interessiert gingen sie in ihren Rückfragen vor allem auf Fragen der praktischen Umsetzung dieser konkreten Hilfe für von Abschiebung bedrohte Menschen ein. Benedikt Kern vom Bündnis gegen Abschiebungen und Netzwerk Kirchenasyl Münster lud alle Interessierten zu einer Folgeveranstaltung am 27.6.2019 um 18:30 Uhr in die Katholische Studierenden-und Hochschulgemeinde Münster ein. Dort soll konkret beraten werden, wie eine Initiative für ein BürgerInnenasyl in Münster weiter ausgestaltet und mit Leben gefüllt werden könnte. Zu diesem Treffen sind alle an dieser Form der Menschenrechtsarbeit Interessierten herzlich eingeladen.

VeranstalterInnen:
Bündnis gegen Abschiebungen
Flüchtlingshilfe Roxel
Flüchtlingsnetzwerk Hiltrup
Flüchtlinge Willkommen Münster
Netzwerk Kirchenasyl Münster
Seebrücke Münster
Pax Christi Münster
Welcome Münster

Fünf Thesen zur politisch-theologischen Grundlegung des Kirchenasyls

Die folgenden Thesen wurden von Benedikt Kern (Institut für Theologie und Politik/Netzwerk Kirchenasyl Münster) auf einer Tagung der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche im November 2018 in Hamburg vorgestellt und stehen auch als PDF zur Verfügung.

Die Kirchenasylpraxis bedarf unserer Erfahrung nach einer fundierten theologischen Begründung, um einerseits für Gemeinden und Ordensgemeinschaften eine Vergewisserung der eigenen Praxis liefern zu können und zum anderen eine Begründung darstellt, die sich nicht in erster Linie auf eine moralische Perspektive stützt. Es lassen sich fünf zentrale Aspekte nennen, die hier als Thesen dargestellt werden.

Das Kirchenasyl als eine kirchliche Praxis der…

● Solidarität

● Option für die Armen/der Positionierung gegen globale Ungerechtigkeit

● des prophetischen, öffentlichen und zeichenhaften Handelns

● des messianischen Gesetzesverständnisses

● des Menschenrechtsschutzes

1) Das Kirchenasyl als eine Praxis der Solidarität statt Abschottung, Ausgrenzung, Entrechtung und Abschiebung

Hintergrund: Die Geschichte des Asylrechts ist spätestens seit dem Asylkompromiss von 1993 in Deutschland eine Geschichte der Verschärfung und Beschneidung von Grundrechten. Gerade die Asylpakete (sichere Herkunftsländer, Lagerunterbringung, erhöhte Abschiebezahlen, effektivere Durchsetzung des Dublin-Systems, Residenzpflicht und Sachleistungen, Einschränkung des Zugangs zu Bildung, medizinischer Versorgung und Arbeit) aus den letzten drei Jahren zeigen: Die migrationspolitische Maßschnur ist ein immer weiter ausgebautes Management der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und die Frage des Schutzes vor Gewalt, Verarmung und Verfolgung spielt eine nachgeordnete Rolle. Dies schlägt sich in der Abschiebepraxis nieder (28.000 Abschiebungen im Jahr 2017). Weiterlesen

Kirchenasyl europaweit vernetzt

Auf dem Blog feinschwarz.net ist unter dem Titel „Kirchenasyl: solidarische Praxis oder staatlicher Gnadenerweis?“ ein Beitrag von Julia Lis, Mitarbeiterin am Institut für Theologie und Politik und engangiert im Netzwerk Kirchenasyl Münster, erschienen. Der Text nimmt  die neusten Entwicklungen um das Thema Kirchenasyl seit August 2018 kritisch in den Blick.

Anfang Oktober haben wir eine Veranstaltung organisiert zum Thema Flucht durch Europa. Dabei wurden die Auswirkungen des Dublin-III-Systems am Beispiel von Italien und Polen von zwei Referentinnen aus beiden Ländern dargestellt. In Italien ist durch die neue Salvini-Politik die Situation für Geflüchtete noch angespannter geworden, als dies vorher bereits der Fall war. So wächst die Obdachlosigkeit, rassistische Übergriffe nehmen zu und die Perspektivlosigkeit von MigrantInnen wächst. In Polen sind besonders geflüchtete TschetschenInnen (die meist stark traumatisiert sind) zunehmend entrechtet. So finden in Sonderverfahren illegale Abschiebungen mit der Begründung der Terrorabwehr nach Russland ab. Ebenso werden entsprechend der Dublin-Verordnung nach Polen überstellte Geflüchtete dort routinemäßig inhaftiert und es kommt zu Grundrechtsverletzungen. Die Lage in beiden Ländern hält das BAMF nicht davon ab, Dublin-Überstellungen dorthin regulär durchzuführen. Die Zahlen sind weiterhin steigend. Das stellt die Kirchenasylpraxis vor eine immer größere Herausforderung. Gerade deshalb ist die europäische Vernetzung für unsere Arbeit sehr wichtig und wir werden sie, wie in diesem Fall nach Polen und Italien, weiter ausbauen.